Hort der Louisenschule

15. Grundschule Dresden

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden

Änderung ständige Heimgehzeit

Wenn Ihr Kind keine Hortkartarte bei uns vorlegt bzw. vergessen hat, muss ihr Kind bei uns abgeholt werden. Alternativ gibt es die ständige Heimgehzeit, die in unseren Unterlagen hinterlegt wird, dann gilt diese.

Wie kommt mein Kind in den Hort?

Zur Aufnahme Ihrers Kindes in unseren Hort ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Diesen erhalten Sie bei der Hortleitung oder nachfolgend als Download.

Neu ab ggf. Ende 2024!:

Wenn Sie den Schulannahmebescheid erhalten haben, melden Sie sich über das Online Kita-Portal an. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erfolgt ein Aufnahmegespräch mit der Einrichtungsleitung bzw. dem künftigen zuständigen Pädagogen Ihres Kindes.

Was ist bei der Vertragsunterzeichnung zu beachten?

  • Die Vertragsunterlagen und die notwendigen Anlagen sind von beiden Personensorgeberechtigten vollständig zu unterschreiben und bei der Hortleitung abzugeben.
  • Üben Sie alleiniges Sorgerecht aus, benötigen wir in Kopie die Rechtsverfügung als Nachweis, die nicht älter als 1 Jahr sein darf. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Jugendamt SG Beistandschaften/ Beurkundungen LINK
  • Tragen Sie ebenfalls die benötigte Betreuungszeit ein. Im Hort sind mind. 5h anzugeben (4,5h sind nur für die Kita gültig). Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Z.B. Ihr Kind hat 11:45 Uhr Unterrichtsende und wechselt dannach in den Hort. Sie holen ihr Kind 17:00 Uhr ab. Demnach tragen Sie eine Betreuungszeit von 6h (15Min+5h) ein.
  • Ebenso ist der Nachweis über die Masernimmunität vorzulegen, erst dann kommt ein Vertragsabschluss zustande. Für Schulanfängerkinder (neue ersten Klassen) wird der Nachweis bereits von der Schule geprüft
  • Kinder die unterjährig in den Hort wechseln benötigen eine Bestätigung der Schulleitung, oder dem Schularzt oder der vorherigen Kita.

Termine der Hortanmeldung für die Schulanfänger 2025/2026:

  • Eine Voranmeldung für den Hort ist nicht notwendig!
  • Die Hortvertragsunterlagen werden zum 0. Elternabend am (Termin wird noch bekannt gegeben) für die Klassen 1a und 1b sowie am (Termin wird noch bekannt gegeben) für die Klassen 1c und 1d jeweiligen neuen ersten Klassen als Mappe allen Eltern deren Kind/er an der 15. Grundschule angemeldet sind ausgehändigt. Die Einladungen für den 0. Elternabend werden von der Schule verschickt.

Rückgabe der vollständig ausgefüllten Hortunterlagen:

Ort: Hortleitungsbüro Zimmer 002-01 im 1. OG:

Termin 1:

oder

Termin 2:

Änderung des Betreuungsvertrages

Wenn Sie eine Änderung am Betreuungsvertrag vornehmen möchten z.B. Wohnanschrift, Betreuungszeit, Kündigung reichen Sie uns ein formloses Schreiben unterschrieben von allen Personensorgeberechtigten fristgemäß bei der Hortleitung ein. Vgl. Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Fördersatzung)

„Änderungen der Betreuungszeit sind der Kindertageseinrichtung spätestens einen Monat vor deren Eintreten durch die Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen.“ (§ 12 im Betreuungsvertrag,)

Was kostet die Hortbetreuung?

Diese Information finden Sie in der aktuellen Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden und unter folgendem Link: