Hort der Louisenschule

15. Grundschule Dresden

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden

Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu, wie Ihr Kind unsere Einrichtung besuchen kann. Ganz unten finden Sie den Downloadbereich, in dem Sie Dokumente einsehen oder bei Bedarf ausdrucken können.

Wie kommt mein Kind in den Hort?

  1. Sie müssen sich über das Online Kita-Portal anmelden.
  2. Zur Aufnahme Ihres Kindes in unseren Hort ist ein schriftlicher Betreuungsvertrag abzuschließen. Diese Unterlagen erhalten Sie nach der Anmeldung im Kita-Portal entweder beim 0. Elternabend für Schulanfänger oder – bei einem unterjährigen Schulbeginn – zur persönlichen Abholung bei der Hortleitung bzw. per E-Mail zum Selbstausdrucken und Ausfüllen.
  3. Das Informationsmaterial, das Bestandteil des Hortvertrags ist – wie unser einrichtungsspezifisches Hort-ABC, die Hausordnung sowie zusätzliche Informationen zur Aufnahmemappe – können Sie unten auf der Seite im Downloadbereich einsehen und bei Bedarf ausdrucken. LINK
  4. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erfolgt ein Aufnahmegespräch mit dem künftigen zuständigen Hortpädagogen Ihres Kindes.

Was ist bei der Vertragsunterzeichnung zu beachten?

  • Die Vertragsunterlagen und die notwendigen Anlagen sind von beiden Personensorgeberechtigten vollständig zu unterschreiben und bei der Hortleitung abzugeben.
  • Üben Sie alleiniges Sorgerecht aus, benötigen wir in Kopie die Rechtsverfügung als Nachweis, die nicht älter als 1 Jahr sein darf. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Jugendamt SG Beistandschaften/ Beurkundungen LINK
  • Bitte tragen Sie die benötigte Betreuungszeit ein.
    Für den Hort ist eine Mindestbetreuungszeit von 5 Stunden anzugeben.
    Eine Betreuungszeit von 4,5 Stunden gilt ausschließlich für den Kita-Bereich.
    Begonnene Stunden werden stets auf volle Stunden aufgerundet.
    Beispiel:
    Ihr Kind hat um 11:45 Uhr Schulschluss und wechselt anschließend in den Hort.
    Die Abholung erfolgt um 17:00 Uhr.
    In diesem Fall ist eine Betreuungszeit von 6 Stunden anzugeben (15 Minuten + 5 Stunden, aufgerundet).
  • Ebenso ist der Nachweis über die Masernimmunität vorzulegen, erst dann kommt ein Vertragsabschluss zustande. Für Schulanfängerkinder (neue ersten Klassen sowie 3/1) wird der Nachweis bereits von der Schule geprüft
  • Kinder die unterjährig in den Hort wechseln benötigen eine Bestätigung der Schulleitung, oder dem Schularzt oder der vorherigen Kita.

Termine der Hortanmeldung für die Schulanfänger und der Klasse 3/1 2025/2026:

  • Eine Voranmeldung im Online Kita-Portal für den Hort ist vorab notwendig!
  • Die Hortvertragsunterlagen werden zum 0. Elternabend als Mappe allen Eltern deren Kind/er an der 15. Grundschule „Louisenschule“ angemeldet sind ausgehändigt. Die Einladungen für den 0. Elternabend werden von der Schule verschickt.

Rückgabetermine der vollständig ausgefüllten Hortunterlagen:

Ort: Hortleitungsbüro Zimmer 002-01 im 1. OG:

12.06.25 von 15:00-18:00 Uhr

oder

18.06.25 von 15:00-18:00 Uhr


Änderung des Betreuungsvertrages

Wenn Sie eine Änderung am Betreuungsvertrag vornehmen möchten z.B. Wohnanschrift, Betreuungszeit, Kündigung erfolgt dies über das Kita-Portal. Anderenfalls reichen Sie uns ein formloses Schreiben unterschrieben von allen Personensorgeberechtigten fristgemäß bei der Hortleitung ein. Vgl. Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Fördersatzung)

„Änderungen der Betreuungszeit sind der Kindertageseinrichtung spätestens einen Monat vor deren Eintreten durch die Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen.“ (§ 12 im Betreuungsvertrag,)

Was kostet die Hortbetreuung?

Diese Information finden Sie in der aktuellen Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden und unter folgendem Link:


Änderung ständige Heimgehzeit

Wenn Ihr Kind keine Hortkartarte bei uns vorlegt bzw. vergessen hat, muss ihr Kind bei uns abgeholt werden. Alternativ gibt es die ständige Heimgehzeit, die in unseren Unterlagen hinterlegt wird, dann gilt diese.

Hort ABC der Louisenschule

Inhaltsverzeichnis Aufnahmemappe

  1. Gemeinsame Haus-und Hofordnung
  2. EB Kita Hort ABC
  3. Mitwirkung der Personensorgeberechtigten bei der Einhaltung der Lebensmittelhygieneverordnung in Kindertageseinrichtungen
  4. Hinweisblatt zu den Informationspflichten gemäß Artikel 13 und 14 EU-Datenschutzgrundverordnung zum Betreuungsvertrag in kommunalen Kindertageseinrichtungen