Hort 15. Grundschule

Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden

Wie kommt mein Kind in den Hort?

Zur Aufnahme eines Kindes in den Hort der 15. Grundschule ist ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Diesbezüglich erfolgt ein Aufnahmegespräch mit dem Leiter bzw. den Pädagogen des Hortes. Die Eltern erhalten bei diesem Termin alle notwendigen Vertragsunterlagen und Informationen.

Für Neuanmeldungen außerhalb der offiziellen Anmeldetermine oder für Veränderungsmeldungen wenden Sie sich bitte direkt an die Hortleitung.


Termine der Hortanmeldung für das Schuljahr 2024/2025:

  • Eine Voranmeldung für den Hort ist nicht notwendig!
  • Die Hortvertragsunterlagen werden zum 0. Elternabend am (Termin wird nocgh bekannt gegeben) für die jeweiligen neuen ersten Klassen als Mappe allen Eltern deren Kind/er an der 15. Grundschule angemeldet sind mitgegeben. Die Einladungen für den 0. Elternabend werden von der Schule verschickt.

Rückgabe der vollständig ausgefüllten Hortunterlagen: Ort Hortleitungsbüro Zimmer 002-01 im 1. OG:

Termin 1: (Termin wird noch bekannt gegeben)

oder

Termin 2: (Termin wird noch bekannt gegeben)


Was ist bei der Vertragsunterzeich-nung zu beachten?

  • Die Betreuungsverträge und die Anlagen sind von beiden Personensorgeberechtigten vollständig (alle grau unterlegten Felder) auszufüllen und zu unterschreiben. Üben Sie alleiniges Sorgerecht aus, benötigen wir in Kopie die Rechtsverfügung als Nachweis, die nicht älter als 1 Jahr sein darf. Bitte wenden Sie sich hierzu an das Jugendamt SG Beistandschaften/ Beurkundungen LINK
  • Tragen Sie ebenfalls die benötigte Betreuungszeit ein. Im Hort sind mind. 5h anzugeben. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. Z.B. Ihr Kind hat 11:45 Uhr Unterrichtsende und wechselt dannach in den Hort. Sie holen ihr Kind 17:00 Uhr ab. Demnach tragen Sie eine Betreuungszeit von 6h (15Min+5h) ein.
  • Ebenso ist der Nachweis über die Masernimmunität vorzulegen. (Sie erhalten eine Bestätigung von der Schulleitung, oder dem Schularzt oder der vorherigen Kita. Eine Kopie dieses Schreibens ist den Hortunterlagen beizufügen).

Änderung des Betreuungsvertrages

Wenn Sie eine Änderung am Betreuungsvertrag vornehmen möchten z.B. Wohnanschrift, Betreuungszeit, Kündigung reichen Sie uns ein formloses Schreiben unterschrieben von allen Personensorgeberechtigten fristgemäß bei der Hortleitung ein. Vgl. Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Fördersatzung)

„Änderungen der Betreuungszeit sind der Kindertageseinrichtung spätestens einen Monat vor deren Eintreten durch die Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen.“ (§ 12 im Betreuungsvertrag,)

Was kostet die Hortbetreuung?

Diese Information finden Sie in der aktuellen Elternbeitragssatzung der Landeshauptstadt Dresden und unter folgendem Link: